Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der AirTrack Factory B.V.
Artikel 1 Allgemeines
- In diesen Bedingungen wird die AirTrack Factory B.V., mit Sitz in Bijsterhuizen 1178, 6546 AS Nijmegen, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 53120604, als „Lieferant“ bezeichnet.
- In diesen Bedingungen wird als „Kunde“ diejenige Person bezeichnet, die als (zukünftiger) Käufer, Auftraggeber usw. mit dem Lieferanten verhandelt und/oder Verträge über die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen und/oder Arbeiten durch den Lieferanten abschließt, auch wenn mehrere (juristische) Personen gemeinsam auftreten.
- Als „Verbraucher“ gilt ein Kunde, der eine natürliche Person ist und nicht (mit-)handelt in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes.
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote des Lieferanten sowie für alle Verträge zwischen Kunde und Lieferant.
- Die Geltung eigener Bedingungen des Kunden oder anderer Bedingungen wird vom Lieferanten ausdrücklich ausgeschlossen.
- Abweichungen von und/oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind für den Lieferanten nur verbindlich, wenn und soweit sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt wurden.
- Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall werden Lieferant und Kunde in Verhandlungen treten, um die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem Zweck und der Zielsetzung der nichtigen beziehungsweise aufgehobenen Bestimmung möglichst nahekommen.
Artikel 2 Angebote
- Jedes Angebot des Lieferanten, einschließlich etwaiger zugehöriger Beschreibungen und sonstiger Angaben, ist freibleibend und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Produkts, sofern vom Lieferanten nicht anders angegeben. Ist ein Produkt (vorübergehend) nicht lieferbar, wird der Kunde nach Aufgabe der Bestellung darüber informiert.
- Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um dem Kunden eine angemessene Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Der Lieferant übernimmt keine Gewähr dafür, wie die verwendeten Abbildungen der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen auf dem Datenträger des Kunden dargestellt werden. Offensichtliche Irrtümer und/oder Fehler im Angebot binden den Lieferanten nicht.
- Die vom Kunden zur Erstellung eines Angebots vorgelegten Beschreibungen und sonstigen Angaben werden vom Lieferanten als Richtlinien für den Vertrag betrachtet. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen dem Lieferanten bereitgestellten Angaben, auf deren Grundlage der Lieferant sein Angebot erstellt hat.
- Bei einem Angebot für einen Vertrag stellt der Lieferant folgende Angaben bereit:
a) Identität und Anschrift des Lieferanten;
b) die wesentlichen Merkmale des Produkts;
c) den Preis des Produkts einschließlich aller Steuern oder die Art und Weise, wie der Preis berechnet wird;
d) soweit zutreffend: die Lieferkosten oder die Art und Weise, wie diese berechnet werden;
e) die Zahlungs-, Liefer- oder Ausführungsmodalitäten des Vertrags;
f) die Lieferfristen;
g) die Möglichkeiten und Bedingungen des Widerrufs des Vertrags, die Frist, innerhalb der dieses Recht auszuüben ist, sowie das Formular, mit dem der Widerruf ausgeübt werden kann;
h) den Hinweis, dass die Kosten der Rücksendung von Produkten im Zusammenhang mit dem Widerruf vom Verbraucher zu tragen sind;
i) die Umstände, unter denen der Verbraucher sein Widerrufsrecht verliert;
j) einen Hinweis auf das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistung, dass die gelieferte Sache dem Vertrag entsprechen muss;
k) ein Exemplar dieser Bedingungen. - Jedes Angebot des Lieferanten basiert auf einer Lieferung unter normalen Umständen.
Artikel 3 Zustandekommen des Vertrags
- Der Vertrag kommt nach Annahme der Bestellung des Kunden durch den Lieferanten zustande. Der Lieferant ist berechtigt, innerhalb der gesetzlichen Grenzen Bestellungen abzulehnen oder bestimmte Bedingungen an den Vertrag zu knüpfen.
- Hat der Kunde die Bestellung elektronisch aufgegeben, bestätigt der Lieferant unverzüglich elektronisch den Eingang der Bestellung und deren etwaige Annahme. Wurde die Bestellung nicht elektronisch aufgegeben, bestätigt der Lieferant die Annahme der Bestellung innerhalb von 10 Werktagen nach deren Eingang, wobei die Verwaltung des Lieferanten maßgeblich ist.
- Der Lieferant stellt dem Verbraucher mit dem Produkt und/oder der Dienstleistung folgende Informationen zur Verfügung:
a) Identität und Besuchsadresse der Niederlassung des Lieferanten, an die sich der Verbraucher mit Beschwerden wenden kann;
b) Informationen über bestehenden Kundendienst nach dem Kauf und Garantien;
c) die in Artikel 2.4 dieser Bedingungen genannten Angaben, sofern der Lieferant diese dem Verbraucher nicht bereits vor der Ausführung des Vertrags bereitgestellt hat. - Hat sich der Lieferant zur Lieferung einer Serie von Produkten und/oder Dienstleistungen verpflichtet, gilt die Bestimmung des vorstehenden Absatzes nur für die erste Lieferung.
Artikel 4 Preis
- Die angegebenen Preise für Produkte und/oder Dienstleistungen verstehen sich in Euro, wobei angegeben wird, ob sie einschließlich oder ausschließlich Mehrwertsteuer gelten, jedoch ausschließlich sonstiger Kosten, darunter Bearbeitungs-, Transport- und Versandkosten, etwaige weitere Steuern und/oder Abgaben, Versicherung und Installation, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Preisangaben beziehen sich ausschließlich auf die dabei angegebenen Mengen und gelten nur, soweit das Angebotene vollständig abgenommen wird.
- Als Preis gilt der Preis zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags. Treten zu einem Zeitpunkt danach, bevor die vollständige Lieferung erfolgt ist, Änderungen eines oder mehrerer preisbestimmender Faktoren gleich welcher Art ein, die dazu führen, dass der vereinbarte Preis nachträglich betrachtet höher hätte sein müssen, ist der Lieferant berechtigt, die Kostensteigerung vollständig weiterzugeben. Handelt es sich um einen Vertrag mit einem Verbraucher und erfolgt die Preiserhöhung innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss, ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Unter preisbestimmenden Faktoren sind beispielsweise, nicht abschließend, Rohstoffpreise, Material-, Lohn- und Transportkosten, Einfuhrzölle, Mehrwertsteuer und andere Abgaben zu verstehen.
Artikel 5 Lieferung, Lieferrisiko und Prüfung
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab dem Betrieb/Lager in Nijmegen, Niederlande.
- Als Lieferort gilt die Adresse, die der Kunde dem Lieferanten mitgeteilt hat.
- Der Transport der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, selbst wenn der Frachtführer verlangt, dass auf Frachtbriefen, Transportadressen und dergleichen die Klausel aufgenommen wird, dass sämtliche Transportschäden zu Lasten und auf Gefahr des Absenders gehen. Etwaige Kosten einer Risikodeckung gehen zu Lasten des Kunden.
- Wurde vereinbart, dass die Produkte vom Kunden beim Lieferanten abgeholt werden, geht die Gefahr hinsichtlich dieser Produkte in dem Moment auf den Kunden über, in dem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Produkte bei ihm zur Verfügung stehen. Die Produkte sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach einer entsprechenden Mitteilung des Lieferanten abzuholen.
- Etwaige Fehlmengen oder sichtbare Beschädigungen der gelieferten Waren und/oder der Verpackung, die bei der Lieferung festgestellt werden, hat der Kunde auf dem Lieferschein, der Rechnung und/oder den Transportdokumenten zu vermerken oder vermerken zu lassen. Unterbleibt dies, gilt das Gelieferte und/oder die Verpackung als vom Kunden genehmigt und diesbezügliche Reklamationen werden nicht mehr bearbeitet. Die Verwaltung des Lieferanten ist in diesem Zusammenhang maßgeblich.
- Der Kunde ermöglicht dem Lieferanten die Lieferung der Produkte und/oder die Erbringung der Dienstleistungen. Der Kunde sorgt dafür, dass der Lieferort der Produkte gut erreichbar ist und, sofern zutreffend, der Raum, in dem die Arbeiten ausgeführt werden, rechtzeitig verfügbar ist. Hält der Kunde diese Bestimmung nicht ein, geht dies auf seine Rechnung und Gefahr.
- Der Lieferant ist berechtigt, bei der Lieferung von Bestellungen Dritte einzuschalten.
Artikel 6 Lieferfrist
- Lieferfristen werden annäherungsweise angegeben. Die angegebenen Lieferfristen gelten niemals als verbindliche Ausschlussfristen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Lieferfrist beginnt zu dem späteren der folgenden Zeitpunkte:
a) dem Tag des Zustandekommens des Vertrags;
b) dem Tag des Eingangs beim Lieferanten dessen, was der Kunde gemäß Vertrag im Voraus zu zahlen hat. - Die Überschreitung der Lieferfrist verpflichtet den Lieferanten nicht zu irgendeinem Schadensersatz. Der Kunde kann den Lieferanten nach wiederholter Überschreitung der Lieferfrist schriftlich in Verzug setzen, unter Angabe einer letzten angemessenen Lieferfrist. Danach hat der Kunde das Recht, den Vertrag für aufgelöst zu erklären, sofern sich der Lieferant nicht in einer Situation höherer Gewalt befindet.
- Die Inverzugsetzung hat schriftlich unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu erfolgen, die in jedem Fall nicht kürzer ist als 10 % der Lieferzeit, mindestens jedoch 3 Wochen.
- Erfüllt der Kunde eine aus dem Vertrag resultierende Verpflichtung oder eine von ihm zu verlangende Mitwirkung im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags nicht, verlängert sich, unbeschadet der sonstigen Rechte des Lieferanten, die Lieferfrist um die dadurch entstehende Verzögerung. Wird eine Lieferfrist infolge der vorgenannten Verzögerung verlängert, verlängert sich die Lieferfrist, soweit erforderlich, zusätzlich um die Verzögerung, die infolge der Produktionsplanung des Lieferanten entsteht.
Artikel 7 Widerrufsrecht
- Der Verbraucher hat die Möglichkeit, einen Fernabsatzvertrag ohne Angabe von Gründen während vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Produkts durch den Verbraucher oder durch einen zuvor vom Verbraucher benannten Dritten, der nicht der Beförderer ist, aufzulösen. Hat der Verbraucher in derselben Bestellung mehrere Produkte bestellt, die getrennt geliefert werden, endet diese Frist 14 Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das letzte Produkt physisch in Besitz erhält.
- Während der in Artikel 7.1 genannten Frist hat der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umzugehen. Er darf das Produkt nur in dem Maße auspacken oder benutzen, wie dies erforderlich ist, um beurteilen zu können, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er das Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und, soweit vernünftigerweise möglich, im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den vom Lieferanten erteilten angemessenen und klaren Anweisungen an den Lieferanten zurückzusenden. Der Verbraucher haftet für die Wertminderung von Produkten, die auf einen Umgang mit den Produkten zurückzuführen ist, der über das hinausgeht, was zur Feststellung der Art, Eigenschaften und Funktionsweise der Produkte erforderlich ist.
- Hat der Verbraucher den Fernabsatzvertrag gemäß Artikel 7.1 widerrufen, hat er das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem er den Fernabsatzvertrag widerrufen hat, zurückzusenden.
- Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, gehen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts zu seinen Lasten.
- Hat der Verbraucher bereits einen Betrag gezahlt, erstattet der Lieferant diesen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem er über den Widerruf informiert wurde, oder, nach Wahl des Lieferanten, sobald er das Produkt zurückerhalten hat beziehungsweise sobald der Verbraucher nachgewiesen hat, dass er das Produkt zurückgesandt hat.
Artikel 8 Höhere Gewalt
- Die vereinbarten Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, während dessen der Lieferant durch höhere Gewalt direkt oder indirekt daran gehindert ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Einer Verhinderung gleichgestellt ist eine erhebliche Erschwerung, beispielsweise durch Krankheit.
- Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, infolge dessen die Erfüllung des Vertrags durch den Lieferanten vernünftigerweise nicht mehr vom Lieferanten verlangt werden kann, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Brand, Wasserschaden, Überschwemmung, Streik, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, behördliche Maßnahmen, Defekte an Maschinen sowie Störungen in der Wasser- und/oder Energieversorgung im Betrieb des Lieferanten.
- Unter höherer Gewalt sind ebenfalls die in Artikel 8.2 genannten Umstände im Betrieb von Dritten zu verstehen, von denen der Lieferant notwendige Dienstleistungen, Materialien und dergleichen ganz oder teilweise bezieht, sowie alle sonstigen vom Willen des Lieferanten unabhängigen Umstände.
- Im Falle höherer Gewalt wird der Lieferant den Kunden so schnell wie möglich darüber informieren und mitteilen, ob eine Lieferung noch möglich ist und, falls ja, innerhalb welcher Frist.
- Hat die Dauer der höheren Gewalt 3 Monate betragen oder wird sie mit Sicherheit 3 Monate betragen, haben beide Parteien das Recht, den restlichen Teil des Vertrags schriftlich aufzulösen, ohne dass irgendein Schadensersatz geschuldet ist.
- Hinsichtlich des bereits vom Lieferanten ausgeführten Teils des Vertrags bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet.
Artikel 9 Eigentumsvorbehalt
- Der Lieferant bleibt Eigentümer der von ihm gelieferten oder zu liefernden Waren, solange der Kunde nicht alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten erfüllt hat, einschließlich Verpflichtungen aus anderen Rechtsverhältnissen mit dem Lieferanten sowie einschließlich etwaigen Schadensersatzes, Kosten, Zinsen und Vertragsstrafen, auch wenn für die Zahlung Sicherheit gestellt wurde.
- Der Kunde wird die gelieferten Waren nicht anders als im normalen Geschäftsbetrieb verarbeiten oder veräußern. Insbesondere wird der Kunde an diesen Waren kein stilles oder sonstiges Pfandrecht zugunsten Dritter bestellen.
- Kommt der Kunde einer Verpflichtung aus dem Vertrag oder einem gleichartigen Vertrag nicht nach, ist der Lieferant berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen, ohne dass hierfür eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Eine solche Rücknahme gilt als Auflösung des geschlossenen Vertrags beziehungsweise der geschlossenen Verträge. Der Kunde ermächtigt den Lieferanten und die vom Lieferanten benannten Vertreter, den Ort, an dem sich diese Waren befinden, zu diesem Zweck zu betreten.
- Der Kunde verwirkt eine Vertragsstrafe von 500 € für jeden Tag, an dem er die Mitwirkung an der Ausübung des Eigentumsvorbehalts des Lieferanten verweigert.
- Beim Weiterverkauf der vom Lieferanten gelieferten Waren im normalen Geschäftsbetrieb ist der Kunde verpflichtet, denselben Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren wie in diesem Artikel festgelegt.
- Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung dem Lieferanten auf erstes Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Bei einer etwaigen Versicherungsleistung ist der Lieferant zu diesen Geldern berechtigt. Soweit erforderlich verpflichtet sich der Kunde gegenüber dem Lieferanten bereits im Voraus, an allem mitzuwirken, was in diesem Zusammenhang erforderlich oder wünschenswert sein könnte.
Artikel 10 Zahlung, Verzug und Sicherheit
- Die Zahlung hat auf eine oder mehrere der vom Lieferanten angegebenen Arten zu erfolgen.
- Alle Rechnungen sind gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu bezahlen. Fehlen besondere Bedingungen, sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Die Zahlung erfolgt jederzeit ohne irgendeinen Abzug, ohne Aufrechnung oder Aussetzung durch den Kunden, gleich aus welchem Grund.
- Der Kunde, der kein Verbraucher ist, kann seine Zahlungsverpflichtungen nicht aussetzen, wenn und soweit er meint, Ansprüche gegen den Lieferanten geltend machen zu können, auch nicht, wenn diese Ansprüche mit einem Reklamationsrecht zusammenhängen.
- Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, für jede Lieferung oder Teillieferung eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen oder vom Kunden zu verlangen, dass zur Zufriedenheit des Lieferanten Sicherheit für den dem Lieferanten geschuldeten Preis gestellt wird, beispielsweise in Form einer Bankgarantie. Hat der Lieferant begründete Befürchtungen, dass der Kunde seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, und weigert sich der Kunde, zusätzliche Sicherheit zu stellen, ist der Lieferant berechtigt, die Ausführung der Bestellung auszusetzen, unbeschadet seiner gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte. Der Lieferant ist ebenfalls berechtigt, ein Bestelllimit anzuwenden.
- Alle erhaltenen Zahlungen werden zunächst auf offene Zinsen und außergerichtliche Kosten angerechnet und erst danach auf offene Rechnungen für gelieferte Produkte.
- Zahlt der Kunde eine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, ist der Lieferant berechtigt, jede weitere Lieferung von Produkten zu verweigern, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
- Bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines dem Lieferanten geschuldeten Betrags gerät der Kunde allein durch Ablauf der geltenden Zahlungsfrist von Rechts wegen, ohne dass eine Mahnung und/oder Inverzugsetzung erforderlich ist, in Verzug. Der Lieferant ist berechtigt, den rückständigen Betrag um Verzugszinsen von 2 % pro Monat sowie um den gesetzlichen Handelszins gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu erhöhen, berechnet ab Rechnungsdatum bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung. Ist der Lieferant gezwungen, eine Forderung aus der Hand zu geben, gehen, unbeschadet etwaiger weiterer Ansprüche auf Schadensersatz, alle hiermit verbundenen Kosten vollständig zu Lasten des Kunden.
- Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise mit jeder Forderung zu verrechnen, die der Lieferant zu irgendeinem Zeitpunkt, ob fällig oder nicht fällig, bedingt oder befristet, gegen den Kunden hat oder erwerben wird.
Artikel 11 Ausführung, Garantie und Haftung
- Der Lieferant erfüllt seine Verpflichtungen nach bestem Wissen und Können, wobei er Dritte einschalten darf und für die Ordnungsgemäßheit seiner eigenen Leistungen einsteht.
- Die vom Lieferanten zu liefernden Waren und Dienstleistungen entsprechen dem Vertrag sowie den üblichen Anforderungen und Standards des Lieferanten, die daran zum Zeitpunkt der Lieferung gestellt werden und für die sie bei normalem Gebrauch bestimmt sind. Der normale Gebrauch der Produkte wird in der vom Lieferanten bereitgestellten Gebrauchsanleitung definiert.
- Jede Form von Garantie und Haftung des Lieferanten entfällt, wenn ein Mangel infolge oder aufgrund unsachgemäßen oder zweckwidrigen Gebrauchs der Waren entstanden ist. Der Kunde kann ebenso keinen Anspruch auf Garantie erheben oder sich auf die Haftung des Lieferanten berufen, wenn der Mangel durch Umstände entstanden ist oder die Folge von Umständen ist, auf die der Lieferant keinen Einfluss ausüben kann, darunter Vandalismus und Witterungsumstände wie beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich, extreme Regenfälle, Wind oder Temperaturen und dergleichen.
- Die in Absatz 2 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Lieferung und nur für Material und Herstellung.
- Die Erfüllung von Garantieverpflichtungen verlängert die Garantiefrist nicht.
- Der Wert der vom Lieferanten zugesagten Garantie kann in keinem Fall den ursprünglich gezahlten, fakturierten und erhaltenen Betrag aufgrund einer Lieferung übersteigen. Nach Lieferung beträgt der Restwert des Gegenstands 50 % des Neuwerts; nach 1 Jahr ist der Restwert auf 25 % des Neuwerts gesunken.
- Garantiezusagen in Bezug auf von Dritten bezogene Waren gehen in keinem Fall über die Garantie hinaus, die die betreffenden Lieferanten dem Lieferanten zugesagt haben.
- Wenn und soweit der Lieferant im Hinblick auf eine Garantiezusage einen übertragbaren Anspruch gegenüber einem Dritten innerhalb oder außerhalb der Niederlande hat, wird er durch die bloße Übertragung dieses Anspruchs vollständig von seinen Garantieverpflichtungen befreit.
- Verpflichtungen aus Garantiezusagen können vom Lieferanten ausgesetzt werden, bis der Kunde alle fälligen Verpflichtungen erfüllt hat.
- Die Haftung des Lieferanten ist auf Mängel beschränkt, deren Auftreten innerhalb einer vereinbarten Garantiefrist nach Lieferung der Kunde beweist, sofern sie ausschließlich oder überwiegend die direkte Folge von Fehlern in den vom Lieferanten verarbeiteten Waren sind und die Fehler und Mängel dem Lieferanten rechtzeitig gemeldet wurden.
- Für weitergehende Folgen und/oder sonstige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Lieferant nicht.
- Der Lieferant haftet nicht für Schäden, die durch die vom Lieferanten gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen beim Kunden oder bei Dritten verursacht werden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Lieferanten vor.
- Liegt ein Fall wie in Artikel 11.10 beschrieben vor, sorgt der Lieferant, vorbehaltlich höherer Gewalt, für eine kostenlose Reparatur, wobei der Kunde für den Transport des Gegenstands zum und vom Lieferanten sorgt. Ist eine Reparatur nicht möglich, ersetzt der Lieferant höchstens den Wert des Gegenstands, wie in Artikel 11.6 festgelegt.
- Der Lieferant haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde von durch oder im Namen des Lieferanten bereitgestellten unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist.
- Der Lieferant haftet niemals für indirekte Schäden, darunter Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung.
- Die Haftung des Lieferanten ist auf höchstens den Rechnungswert der Bestellung beziehungsweise auf den Teil der Bestellung beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht. In allen Fällen ist die Haftung des Lieferanten auf den Betrag beschränkt, den sein Versicherer im konkreten Fall auszahlt.
- Der Kunde stellt den Lieferanten von etwaigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums oder mit vom Kunden bereitgestellten Materialien oder Angaben frei, die bei der Ausführung des Vertrags verwendet werden. Der Kunde stellt den Lieferanten außerdem von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihnen erlittener Schäden frei, die durch die vom Lieferanten gelieferten Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen verursacht wurden.
- Die Nutzung der Waren erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Lieferant haftet nicht für Verletzungen durch die Nutzung seiner Waren.
Artikel 12 Reklamation und Verfall von Ansprüchen
- Jeder Anspruch wegen Mängeln in der Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten, die dem Kunden innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bei sorgfältiger Untersuchung oder Prüfung hätten bekannt sein können, verfällt, wenn nicht innerhalb dieser Frist schriftlich beim Lieferanten reklamiert wurde. Alle übrigen Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Kunde von etwaigen Unvollkommenheiten Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können, schriftlich beim Lieferanten eingegangen sein, unter genauer Beschreibung der Beschwerde beziehungsweise Beschwerden.
- Bei Strafe des Verfalls seines Reklamationsrechts hat der Kunde die Produkte, in Bezug auf die er reklamiert, sorgfältig aufzubewahren und dem Lieferanten auf erstes Verlangen zur Verfügung zu stellen beziehungsweise zurückzusenden.
- Eine Reklamation ist nicht möglich, wenn die Produkte Abweichungen aufweisen, die innerhalb einer normalen oder branchenüblichen Produktionstoleranz liegen. Sie ist ebenfalls nicht möglich hinsichtlich Unvollkommenheiten oder im Zusammenhang mit dem elektrischen Teil oder den aus PVC gefertigten Teilen an den Sicherheitsventilen des Gelieferten sowie hinsichtlich Unvollkommenheiten, die die Folge normaler Abnutzung sind.
- Eine Reklamation ist nicht möglich hinsichtlich Abweichungen infolge äußerer Ursachen und/oder irgendeines Handelns oder Unterlassens des Kunden oder Dritter. Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, kann nicht reklamiert werden, wenn die Unvollkommenheiten ihre Ursache in unsachgemäßem oder nachlässigem Gebrauch und/oder unsachgemäßer oder nachlässiger Lagerung, zu starker Belastung oder unsachgemäßer Wartung, Reparaturarbeiten, Veränderungen oder Verlegung ohne ausdrückliche Zustimmung oder der Nichtbefolgung der vom Lieferanten erteilten Gebrauchs- und Wartungsvorschriften haben.
- Reklamiert der Kunde unter Beachtung des Vorstehenden und wird diese Reklamation vom Lieferanten als begründet angesehen, wird der Lieferant nach seiner Wahl die betreffenden Produkte oder Teile davon ersetzen, wonach diese Eigentum des Lieferanten werden und frachtfrei an den Lieferanten zurückzusenden sind, oder kostenlos reparieren oder eine Preisreduzierung gewähren, alles in Übereinstimmung mit und beschränkt auf die vom Hersteller dem Lieferanten gewährte Garantie.
Artikel 13 Datenschutz
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Lieferant die personenbezogenen Daten des Kunden sowie die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten Dritter verarbeitet. Der Lieferant speichert diese Daten in einer Datenbank, die zur Ausführung des Vertrags verwendet wird.
- Der Lieferant wird die geltenden Datenschutzvorschriften einhalten.
- Der Kunde gilt als von der Datenschutzerklärung auf der Website des Lieferanten Kenntnis genommen zu haben und stimmt, soweit erforderlich, den darin beschriebenen Verarbeitungen der angegebenen personenbezogenen Daten zu.
Artikel 14 Aussetzung/Auflösung
- Der Lieferant ist berechtigt, ohne Inverzugsetzung und unbeschadet der ihm sonst zustehenden Rechte, ohne gerichtliche Mitwirkung, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder auszusetzen, wenn dem Kunden Zahlungsaufschub gewährt wird oder er für insolvent erklärt wird, oder wenn sein Unternehmen stillgelegt oder teilweise übernommen wird. In diesen Fällen ist jede Forderung gegen den Kunden sofort und vollständig fällig, ohne dass der Lieferant zu irgendeinem Schadensersatz oder einer Garantie verpflichtet ist.
- Die Bestimmung in Artikel 14.1 gilt ebenfalls, wenn der Kunde gegenüber dem Lieferanten in der Erfüllung seiner Verpflichtungen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Artikel 15 EU-Sanktionsländer – OFAC
- AirTrack Factory B.V. hält sich strikt an die europäischen Vorschriften, die von der EU auferlegt wurden, sowie an die amerikanische OFAC-Gesetzgebung (Chapter 6 of the UN Charter) in Bezug auf Sanktionsländer. Auf Grundlage dieser Vorschriften tätigt AirTrack Factory B.V. keine oder nur eingeschränkte Transaktionen mit Ländern, die in der Liste der Sanktionsländer aufgeführt sind.
- Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Sanktionsländer einzuhalten. Auf Grundlage dieser Gesetze und Vorschriften, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, der nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften, auf die Artikel 2 des niederländischen Sanktionsgesetzes 1977 verweist, liefert der Kunde keine Produkte oder Dienstleistungen an Auftraggeber, die in Ländern ansässig oder tätig sind, die in der Liste der Sanktionsländer aufgeführt sind, sofern eine Lieferung gemäß Artikel 3 oder Artikel 4 des Sanktionsgesetzes 1977 nicht zulässig ist. AirTrack Factory B.V. untersagt seinem Kunden daher, die gelieferten Produkte anschließend in ein Sanktionsland weiterzuverkaufen, das auf der Website von OFAC beschrieben ist, mittels der von der EU und OFAC auferlegten Kettenklausel.
- AirTrack Factory B.V. übernimmt keine Verantwortung, wenn der Kunde die gelieferten Waren in ein Sanktionsland weiterverkauft.
- AirTrack Factory B.V. hat das Recht, ein Angebot zurückzuziehen, die Lieferung zu verweigern und einen Vertrag zu beenden, wenn der Verdacht besteht, dass die Vorschriften in Bezug auf Sanktionsländer nicht oder nicht vollständig eingehalten werden.
Artikel 16 Rechtswahl
- Auf alle Verträge, Rechtsverhältnisse und Arbeiten, die der Lieferant für den Kunden ausführt, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts 1980 (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Das zuständige Gericht des Gerichts Gelderland, Standort Arnhem, ist ausschließlich befugt, über alle Streitigkeiten zwischen dem Lieferanten und dem Kunden zu entscheiden.
Artikel 17 Änderung und Auslegung dieser Bedingungen
- Es gilt stets die zuletzt veröffentlichte oder ausgehändigte Fassung, wie sie zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Rechtsverhältnisses mit dem Lieferanten galt.
- Für die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgeblich.
Stand: April 2026
FAQ
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Wie lange ist die Lebensdauer eines AirTracks?
Bei sachgemäßem Gebrauch und Pflege ist eine Lebensdauer von 7 Jahren und länger nicht ungewöhnlich. Bitte vermeide es, die Sportgeräte über den Boden zu schleifen. Achte auch darauf, dass sich beim Training im Freien keine spitzen Gegenstände unter den Sportgeräten befinden. Ein AirTrack sollte nicht im nassen Zustand verstaut werden. Wenn du diese Hinweise befolgst, wirst du viele Jahre lang Freude an deinem Trainingsgerät haben!
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Wie lange dauert das Aufpumpen eines AirTracks?
Die Aufpumpzeit hängt vom Gebläse und von der Länge und Breite des AirTracks ab. Das Aufpumpen dauert in der Regel nur wenige Minuten. Unser größter AirTrack P3 benötigt mit dem mitgelieferten Hikoki-Gebläse etwa 5 Minuten.
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Wie lange ist die voraussichtliche Lieferzeit für einen AirTrack?
Die meisten unserer Standardgrößen sind ganzjährig auf Lager. In den meisten Fällen beträgt die Lieferzeit für unsere professionellen AirTracks zwischen 7 und 14 Tagen. Sollte die gewünschte Größe aus irgendeinem Grund einmal nicht auf Lager sein, werden wir dich direkt kontaktieren.